Definition Effizienzhaus:

Ein Effizienzhaus ist ein besonders energieeffizientes Gebäude, das nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt. Es ist energetisch deutlich besser, als in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 gesetzlich vorgeschrieben wird.

Definition Effizienzhaus 70:

KfW Effizienzhaus 70 ist seit 1. April 2009 die Bezeichnung für ein Energiesparhaus, dass festgelegte Kritierien erfüllen muss, um von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert zu werden. Das Effizienzhaus 70 darf nur 70 Prozent der nach Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreichen. Das Effizienzhaus 70 gilt heute (2013) schon nicht mehr als aktuell.

Definition Effizienzhaus 55:

KfW Effizienzhaus 55 ist seit 1. April 2009 die Bezeichnung für ein Energiesparhaus, dass festgelegte Kritierien erfüllen muss, um von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert zu werden. Das Effizienzhaus 55 darf nur 55 Prozent der nach Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreichen.
Das Effizienzhaus 55 gilt heute (2013) als Standard im Neubau.

Definition Effizienzhaus 40:

KfW Effizienzhaus 40 ist seit 1. April 2009 die Bezeichnung für ein Energiesparhaus, dass festgelegte Kritierien erfüllen muss, um von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert zu werden. Das Effizienzhaus 40 darf nur 40 Prozent der nach Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) gültigen Höchstwerte hinsichtlich Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust erreichen.
Das Effizienzhaus 40 gilt heute (2013) als anstrebbare Effizienzklasse.

Definition Effizienzhaus Plus:

Das Effizienzhaus Plus, oder auch Plus-Energiehaus genannt, produziert mehr Energie, als es für Heizung und Warmwasserbereitung verbraucht.

Definition Effizienzhaus-Experte:

Ein Bau- und/ oder Sanierungsexperte, der sich zur Thematik Effizienzhäuser weitergebildet. Neben einer Grundausbildung  in einem baunahen Beruf, wie zum Beispiel Architekt, Ingenieur oder Handwerker, ist eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren notwendig. Ein Effizienzhaus-Experte darf Effizienzhaus-Nachweise erstellen.

Definition Effizienzhaus Nachweis:

Der Effizienzhaus-Nachweis bestätigt den besonders niedrigen Energiebedarf eines Gebäudes und wird benötigt, um das Effizienzhaus-Gütesiegel zu beantragen. Der Effizienzhaus-Nachweis darf nur von einem Effizienzhaus-Experten ausgestellt werden und besteht aus einem Energiebedarfsausweis und zusätzlichen, qualitätssichernden Modulen, einer PHPP-Berechnung und zusätzlichen,  qualitätssichernden Modulen oder einem Energieausweis mit dena-Gütesiegel.

Definition Effizienzklasse:

Die Effizienzklassen (Effizienzhaus 100, 85, 70, 55 oder 40)  teilen Effizienzhäuser in Stufen ein und zeigen an, wie energieeffizient das Gebäude ist. Dazu wird die Energieeffizienz mit dem in der EnEV gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert für Neubauten verglichen. Benötigt ein Effizienzhaus genau so viel Energie wie der Standard-Neubau – also 100 Prozent – wird es als Effizienzhaus 100 eingestuft. Deutlich besser ist ein Effizienzhaus 40, das nur 40 Prozent des Neubauwerts benötigt.

Definition Endenergie:

Vom Verbraucher nutzbare Energiemenge nach Anlieferung an der Grundstücks- oder Hausgrenze, also etwa Heizöl im Tank des Hauses, Holzpellets vor der Feuerungsanlage oder Fernwärme an der Hausübergabestation.

Definition Endenergiebedarf:

Die berechnete Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab.

Definition Energieausweis:

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Energieausweis informiert Verbraucher über den bisherigen Energieverbrauch oder Energiebedarf eines Hauses. Er zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern unkompliziert zu vergleichen.

So sieht ein Energieausweis aus. Auf der Skala kann man ablesen, wie gut ein Haus im Vergleich zu den Standards im Energieverbrauch abschneidet. (Abbildung: dena)
So sieht ein Energieausweis aus. Auf der Skala kann man ablesen, wie gut ein Haus im Vergleich zu den Standards im Energieverbrauch abschneidet. (Abbildung: dena)

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorzeigen. Seit dem 1. Juli 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die „Ausweispflicht“. Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Definition Jahresprimärenergiebedarf:

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird.

Definition Transmissionswärmeverlust:

Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes.

 

(Für die Begriffserklärungen haben wir teilweise auf Material der Deutschen Energie Agentur zurückgegriffen)