Energieeffiziente Sanierung auch bei geerbten Häusern Pflicht

Das ererbte Haus bringt auch Pflichten mit. (Foto: Burgdorf)
Das ererbte Haus bringt auch Pflichten mit.

Wer ein Haus erbt, hat bei der energetischen Sanierung dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer: Entsprechend sind auch beim geerbten Haus die oberste Geschossdecke zu dämmen und die Heizungsrohre zu isolieren. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden. Wir zeigen, was bei einem geerbten Haus energetisch zu beachten ist.

Das ererbte Haus bringt auch Pflichten mit.  (Foto: Burgdorf)
Das ererbte Haus bringt auch Pflichten mit. Viele Häuser, die von älternen Bewohnern genutzt wurden, sehen zwar durchaus noch gut aus, sind aber schon lange nicht mehr auf den neuesten Stand der Technik und Energieeffizienz gebracht worden.

Expertensicht bringt Überblick

Wurde das Haus lange Zeit zwar bewohnt, aber nicht saniert, sollten sich die neuen Hauseigentümer zuerst einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes verschaffen. Dafür lohnt sich eine Vor-Ort-Energieberatung. Der passende Experte findet sich leicht über die Experten-Datenbank unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Fachmann nimmt die Immobilie dabei in Augenschein und stellt einen detaillierten Sanierungsfahrplan auf. Der Staat bezuschusst eine solche Vor-Ort-Energieberatung mit 400 Euro.

Schritt für Schritt zum Effizienzhaus

Der Experte informiert auch über die Vorteile energieeffizienter Häuser und mögliche Sanierungsmaßnahmen: Zu den wichtigsten Effizienzmaßnahmen zählen die Dämmung von Fassade und Dach, der Austausch einer veralteten Heizung und der Wechsel zu modernen dreifach verglasten Fenstern. Damit lässt sich jedes Bestandsgebäude Schritt für Schritt in ein energieeffizientes Haus verwandeln. Ein solches Effizienzhaus zeichnet sich dann durch niedrige Betriebskosten, einen verbesserten Wohnkomfort und einen erhöhten Immobilienwert aus. Die KfW stellt unter dem Programm „Energetisches Bauen und Sanieren“ attraktive Fördermittel für Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung zu einem KfW Effizienzhaus bereit. Wer in Zukunft frei von Energiekosten sein möchte, sollte den Energieberater fragen, ob es bei der Immobilie sinnvoll und bezahlbar ist, das Haus gleich zum Effizienzhaus Plus aufzurüsten.

Der Energieausweis als Lohn der Mühen

Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, sollten die Besitzer einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Er zeigt anhand einer einfachen Farbskala von grün bis rot, wie gut der energetische Zustand einer Immobilie ist. Das frisch sanierte Effizienzhaus wird natürlich eine Einstufung im grünen Bereich erzielen. Wird das Gebäude später einmal verkauft, ist der Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Das sollte er auch: Denn der positive Energieausweis ist der Beleg für die niedrigen Heizkosten, die zu erwarten sind, und damit ein wichtiges Verkaufsargument, welches sich auch auf den zu erwartenden Verkaufspreis auswirkt.

Über Markus Burgdorf 24 Artikel
Markus Burgdorf hat nach journalistischer Ausbildung 15 Jahre die Öffentlichkeitsarbeit großer Unternehmen geleitet. Seit 2004 ist er als Berater für Kommunikation selbstständig. Mit der Avandy GmbH hilft er Unternehmen in der Onlinekommunikation, bei Social-Media und im Krisenmanagement. Seit 13 Jahren berät er ein führendes Hausbauunternehmen.

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